Berlin - Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Dies geht aus einem Entwurf des Bundesjustizministerium zum Verbot dieser Förderung der Suizid-Beihilfe hervor, wie die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe) berichtet. Dem Plan zufolge, der noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt werden muss, soll in Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs Folgendes bestimmt werden: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines Menschen zu fördern, diesem hierzu gewerbsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."